Grundschutz++ · geprüft am 01.11.2026

BSI-Standard 300-1 (BSI 300-1): die Methodik Grundschutz++ erklärt.

Der BSI-Standard 300-1, oft kurz „BSI 300-1“ genannt, ist die Methodik Grundschutz++ des BSI. Er beschreibt in sechs Kapiteln und vier Anhängen, wie eine Institution ein ISMS in fünf Prozessschritten aufbaut, betreibt und verbessert: Erhebung und Planung, Anforderungsanalyse, Realisierung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung. Version 1.0 wurde am 27. Oktober 2026 vorgestellt. Diese Seite fasst den Standard mit Kapitel- und Kriteriennummern zusammen und sagt jeweils getrennt davon, wie wir ihn in BlueProceedings ISMS auslegen.

  • Veröffentlicht: was das BSI im BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“, Version 1.0 und in den ergänzenden Quellen herausgegeben hat
  • Auslegung: wie BlueProceedings ISMS das in der Pre-Alpha umsetzt

Methodik hier, Anforderungen dort.

Wer mit IT-Grundschutz gearbeitet hat, kennt die BSI-Standards der Reihe 200 und das Kompendium mit seinen Bausteinen. Grundschutz++ trennt anders: Der BSI-Standard 300-1 beschreibt das Vorgehen, also was ihr in welcher Reihenfolge erhebt, entscheidet und dokumentiert. Die Anforderungen selbst stehen im Anwenderkatalog, den das BSI maschinenlesbar im OSCAL-Format in der Stand-der-Technik-Bibliothek veröffentlicht. Wer den Standard liest und eine Liste von Maßnahmen erwartet, sucht an der falschen Stelle.

Version 1.0 richtet sich laut Einleitung in erster Linie an „Early Adopters“, also erfahrene Institutionen, die Grundschutz++ früh einführen wollen (Kapitel 1). Sie wurde mit der Grundschutz-Community entwickelt und in ausgewählten Pilotierungsinstitutionen erprobt. Der Ablauf folgt dem PDCA-Zyklus; erst die Wiederholung des Zyklus baut das ISMS schrittweise aus.

Der Standard verweist selbst auf die ISO/IEC 27001: In Prozessschritt 1 werden die Aktivitäten aus deren Kapiteln 4 und 5 durchgeführt, in Prozessschritt 2 die aus Kapitel 6 und 10, und die Methodik-Anforderungen im Katalog bilden die Kapitel 4 bis 10 der Norm ab (Kapitel 2, 3 und 3.4). Laut Meilensteinplan des BSI können ab dem 1. Januar 2027 Anträge auf eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von Grundschutz++ gestellt werden.

Aufbau des Standards.

Sechs Kapitel und vier Anhänge. Kapitel 2 bis 6 sind die fünf Prozessschritte; die Anhänge liefern Hilfsmittel und die verbindlichen Mindestkriterien für die Risikobetrachtung.

Nach BSI-Standard 300-1, Inhaltsverzeichnis

Einleitung

  1. 1Zielgruppe, Entstehung und der PDCA-Zyklus mit den fünf Prozessschritten (Abbildung 1)

Prozessschritte

  1. 2Erhebung und Planung, elf Teilschritte 2.1 bis 2.11
  2. 3Anforderungsanalyse: Informationsverbund, Assets, Blaupausen, Anforderungspaket
  3. 4Realisierung: Umsetzungsstatus, Risikobetrachtung, Umsetzungsplan
  4. 5Überwachung: Leistungsbewertung, Audits, Managementbewertung, Monitoring
  5. 6Kontinuierliche Verbesserung: Nicht-Konformitäten, Korrekturen, Evaluation

Anhänge

  1. A1Zielobjektkategorien mit Definition und Beispielen
  2. A2Vereinfachte Geschäftsprozessanalyse
  3. A335 Mindestkriterien für die Risikobetrachtung
  4. A447 elementare Gefährdungen

Fünf Prozessschritte, ein Kreislauf.

Die ersten beiden Schritte bilden die Phase Plan, die Realisierung ist Do, die Überwachung Check und die kontinuierliche Verbesserung Act. Danach beginnt der Zyklus erneut, etwa mit dem nächsten Geschäftsprozess.

Nach BSI-Standard 300-1, Kapitel 1, Abbildung 1
Kreislauf der fünf Prozessschritte: 1 und 2 gehören zu Plan, 3 zu Do, 4 zu Check, 5 zu Act.1Plan2Plan3Do4Check5ActPDCAPlan · Do · Check · Act
  1. 1
    Erhebung und Planung Kapitel 2

    Den Rahmen schaffen: Kontext, Compliance, Anwendungsbereich, interessierte Parteien, Geschäftsprozesse, Schutzbedarf, Leitlinie, Rollen, Dokumentation, Freigaben und der Rahmen der Risikobetrachtung.

  2. 2
    Anforderungsanalyse Kapitel 3

    Informationsverbund abgrenzen, Assets mit Abhängigkeiten erfassen, Blaupausen auswählen, Zielobjektkategorien zuordnen und das Anforderungspaket bilden.

  3. 3
    Realisierung Kapitel 4

    Umsetzungsstatus je Anforderung ermitteln, fehlende Umsetzungen nach Modalverb bewerten, Risiken betrachten, Maßnahmen planen und den Fortschritt verfolgen.

  4. 4
    Überwachung Kapitel 5

    Leistung bewerten, interne Audits planen und durchführen, Managementbewertung, Monitoring von Vorfällen, Schwachstellen und Bedrohungen, Anforderungen validieren.

  5. 5
    Kontinuierliche Verbesserung Kapitel 6

    Nicht-Konformitäten mit Ursachenanalyse behandeln, Verbesserungen priorisieren, in den Umsetzungsplan übernehmen und ihre Wirksamkeit evaluieren.

Prozessschritt 1: elf Teilschritte.

Kapitel 2 legt die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen. Die Institutionsleitung bestimmt hier, welche Bereiche das ISMS abdeckt und welche nicht. So beschreibt der Standard die Teilschritte; wie BlueProceedings ISMS jeden davon umsetzt, zeigt die Seite Erhebung und Planung.

2.1 Kontext der Institution

Faktoren von außen (Geopolitik, Recht und Regulierung wie NIS-2 oder DORA, Technologie, Lieferketten, Gesellschaft, Umwelt am Standort) und von innen (Strategie, Struktur, Prozesse, IT-Landschaft, Kultur, Ressourcenmangel) erfassen und prüfen, welche das ISMS beeinflussen. Knapp festhalten genügt.

2.2 Compliance-Management

Rechtskataster, Gesetze, Anforderungskataloge und interne Regelwerke analysieren, Compliance-Stellen anhören, gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen dokumentieren. Was daraus folgt, ergänzt später das Anforderungspaket (Kapitel 3.4.3).

2.3 Anwendungsbereich

Die Leitung legt fest, wofür das ISMS gilt: betrachtete Geschäftsprozesse vollständig, Institutionseinheiten, Standorte, Anwendungen, IT-Systeme und berücksichtigte Dienstleister. Ausgeschlossene Bereiche dürfen benannt werden.

2.4 Interessierte Parteien

Interne und externe Stakeholder und ihre Erwartungen dokumentieren, Relevanz und Priorität festlegen und mit der Leitung entscheiden, welche verbindlichen Verpflichtungen als Anforderungen ins ISMS aufgenommen werden.

2.5 Geschäftsprozesse

Die Prozesse im Anwendungsbereich identifizieren und dokumentieren; ihr Zweck für die Institutionsziele muss erkennbar sein. Ohne Prozesslandkarte hilft die vereinfachte Analyse aus Anhang 2.

2.6 Schutzbedarf

Je Geschäftsprozess und Grundwert normal oder hoch, abgeleitet aus möglichen Schäden. Empfehlung: mit dem wichtigsten Prozess der höchsten Kategorie beginnen. Hoher Schutzbedarf verlangt eine Risikobetrachtung.

2.7 Leitlinie

Verpflichtung der Leitung, messbare Ziele, Strategie und Sicherheitsorganisation. Die Leitung gibt die Leitlinie frei, alle Mitarbeitenden erfahren davon.

2.8 Rollen und Zuständigkeiten

Rollen mit Qualifikation festlegen, Interessenkonflikte vermeiden (etwa IT-Leitung und ISB), Schnittstellen klären und bestimmen, wann der ISB in sicherheitsrelevante Projekte eingebunden wird.

2.9 Dokumentation und Kommunikation

Ein Verfahren für interne und externe Kommunikation und eine Dokumentenlenkung, die alle ISMS-relevanten Dokumente über ihren Lebenszyklus nachvollziehbar, aktuell und vollständig hält.

2.10 Freigabe der Vorgehensweise

Die Verantwortung für das ISMS liegt bei der Leitung und ist nicht delegierbar. Sie entscheidet mindestens über Anwendungsbereich, Schutzbedarf, Reihenfolge der Prozesse, Ressourcen und Leitlinie.

2.11 Initiierung der Risikobetrachtung

Strategisch Risikoappetit und Akzeptanzkriterien, methodisch Verfahren und Kriterien, organisatorisch Rollen wie den Risikoeigentümer festlegen. Die Leitung autorisiert diesen Rahmen.

Wie wir Prozessschritt 1 lesen.

Drei Stellen, an denen der Standard Spielraum lässt, und wie BlueProceedings ISMS ihn nutzt.

Kontext, der sich ändertKapitel 2.1
Veröffentlicht

Die Faktoren werden erfasst und daraufhin geprüft, ob sie das ISMS beeinflussen. Wesentliche Aspekte sollen knapp festgehalten werden.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Wir führen Faktoren mit Quelle, Annahmen und Unsicherheit in Versionen und verknüpfen sie mit den Entscheidungen, die auf ihnen beruhen. Wird eine inhaltlich geänderte Fassung freigegeben, zeigt die Anwendung, welche Entscheidungen neu zu prüfen sind. Sie ändert keine Bewertung selbst.

Alles gehört dazu, außer es ist begründetKapitel 2.3
Veröffentlicht

Der Anwendungsbereich kann die ganze Institution oder einen Teil umfassen; ausgeschlossene Bereiche können benannt werden.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Jedes erfasste Objekt liegt zunächst im Anwendungsbereich (in der Oberfläche: Geltungsbereich). Wer etwas herausnimmt, begründet es. So fällt kein System aus Versehen heraus.

Freigaben als EntscheidungKapitel 2.10
Veröffentlicht

Der Leitung werden Entscheidungsvorlagen vorgelegt; sie trägt die Entscheidungen und gibt sie frei.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Freigaben stehen dort, wo entschieden wird, mit Person, Rolle und Zeitpunkt. Eine Übersicht zeigt den Stand jedes Teilschritts von 2.1 bis 2.11 und führt zur Stelle, an der weitergearbeitet wird.

Prozessschritt 2: vom Anwendungsbereich zum Anforderungspaket.

Die Anforderungsanalyse übersetzt den Rahmen aus Prozessschritt 1 in konkrete Anforderungen für einen Informationsverbund.

Nach BSI-Standard 300-1, Kapitel 3
  1. AnwendungsbereichKap. 2.3formaler Umfang, festgelegt von der Leitung
  2. InformationsverbundKap. 3.1inhaltlich-technische Abbildung; ein Anwendungsbereich kann mehrere enthalten
  3. AssetsKap. 3.2mit Abhängigkeiten, Tiefe je nach Schutzbedarf
  4. BlaupausenKap. 3.3Vorauswahl für ein Anwendungsszenario, Version dokumentieren
  5. ZielobjektkategorienKap. 3.4.2zuordnen, übergeordnete Kategorien eingeschlossen
  6. AnforderungspaketKap. 3.4, 3.5ergänzen und Parameter konkretisieren

Drei Arten von Anforderungen.

Das Anforderungspaket setzt sich aus drei Arten zusammen (Kapitel 3.4): Methodik-Anforderungen gelten für jeden Informationsverbund und bilden die Kapitel 4 bis 10 der ISO/IEC 27001 ab; ein individuelles Vorgehen ist nicht vorgesehen. Technische und organisatorische Anforderungen ohne Zielobjektkategorie sind ebenfalls immer aufzunehmen. Anforderungen mit Zielobjektkategorie gelten, soweit Assets dieser Kategorie zugeordnet sind. Weil ein Asset auch die übergeordneten Kategorien erhält, werden deren Anforderungen vererbt; doppelte Anforderungen zählen nur einmal.

Hinzu kommen Ergänzungen: eigene Anforderungen, wenn ein Asset nicht hinreichend abgedeckt ist, und Verpflichtungen aus Compliance-Management und Stakeholder-Analyse (Kapitel 3.4.3). Parameter wie „regelmäßig“ werden bei oder nach der Erstellung des Pakets konkretisiert, sofern keine Blaupause sie festschreibt (Kapitel 3.5). Anforderungen des Sicherheitsniveaus „erhöht“ sind KANN-Anforderungen und helfen vor allem in der Risikobetrachtung (Kapitel 3.4.2).

Auch der Detaillierungsgrad der Dokumentation richtet sich nach dem Schutzbedarf (Kapitel 3.2): Bei hohem Schutzbedarf werden Zugehörigkeit und Abhängigkeiten der Assets zum Geschäftsprozess dokumentiert, weil sich die Risikobetrachtung an diesen Zusammenhängen orientiert. Bei normalem Schutzbedarf genügen mindestens die Abhängigkeiten zwischen Anwendungen und IT-Systemen sowie zwischen IT-Systemen und Räumen.

Prozessschritt 3: wenn eine Anforderung nicht erfüllt ist.

Für jede Anforderung im Paket wird der Umsetzungsstatus vollständig ermittelt: erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar, Letzteres mit Begründung (Kapitel 4.1.1). Was bei „nicht erfüllt“ folgt, entscheidet das Modalverb (Kapitel 4.1.2).

Nach BSI-Standard 300-1, Kapitel 4.1

KANN

  1. Optional. Muss nicht berücksichtigt werden.

SOLLTE, temporär

  1. Erfüllung ist vorgesehen: stichhaltig begründen. Löst keine Risikobetrachtung aus.
  2. Das noch nicht gemilderte Risiko wird der Leitung mitgeteilt und von ihr getragen (Kapitel 4.1.1).

SOLLTE, dauerhaft

  1. Auf absehbare Zeit oder endgültig nicht erfüllt: Risikobetrachtung (Mindestkriterium 34).
  2. Restrisiken autorisiert die Leitung (Mindestkriterium 30).

MUSS

  1. Maßnahmen zur Erfüllung festlegen.
  2. Keine Ausnahmegenehmigung, keine Risikoakzeptanz; eine Risikobetrachtung ersetzt die Erfüllung nicht.
Häufen sich dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen, wird der Stand der Technik insgesamt womöglich nicht erreicht; in einer Zertifizierung könnte das als erhebliche Abweichung gelten (Kapitel 4.1.2).

Vom Plan zur Fortschrittsverfolgung.

Aus dem Anforderungspaket entsteht ein Umsetzungsplan (Kapitel 4.3). Für jede Anforderung muss erkennbar sein, welche Maßnahmen ihr zugeordnet sind; für jede Maßnahme werden mindestens die Anforderung, das Datum der Umsetzung oder Überprüfung und die dokumentierende oder prüfende Person festgehalten. Nachweise sind der Maßnahme eindeutig zuzuordnen; bei automatisierten Prüfungen auch Werkzeug, Zeitpunkt und Ergebnis. Eine Historie der Änderungen wird empfohlen.

Zuständigkeiten und Fristen gibt die Leitung frei, weil sie die Ressourcen stellt (Kapitel 4.4). Der Fortschritt wird laufend verfolgt, und wer umsetzt, soll nicht zugleich den eigenen Fortschritt überwachen (Kapitel 4.5).

Die Prozessschritte 4 und 5 schließen den Kreis. Die Leistungsbewertung gestalten die Institutionen vorerst selbst, weil einheitliche Vorgaben noch ausstehen (Kapitel 5.1); laut Meilensteinplan soll ein Konzept zur Leistungsmessung im Februar 2027 folgen. Hinzu kommen internes Auditprogramm (5.2), Managementbewertung durch die Leitung (5.3), Verfahren für Vorfälle, Schwachstellen und neue Bedrohungen (5.4) und die Validierung der Anforderungen, etwa wenn sich Bibliothek oder Blaupausen ändern (5.5). In Kapitel 6 werden Nicht-Konformitäten auf ihre Ursachen untersucht, Verbesserungen in einen Korrektur- und Verbesserungsplan übernommen und Maßnahmen anhand messbarer Kriterien auf Wirksamkeit geprüft (6.1 bis 6.4).

Anhang 3: 35 Mindestkriterien für die Risikobetrachtung.

Das Verfahren für die Risikobetrachtung dürft ihr selbst wählen, etwa angelehnt an ISO/IEC 27005 oder ISO 31000, solange es diese verbindlichen Mindestkriterien erfüllt (Kapitel 2.11). Sie machen Verfahren vergleichbar und überprüfbar. Die Nummern dienen der Referenz, nicht als Reihenfolge.

Nach BSI-Standard 300-1, Anhang 3

Initiierung 1–10

  1. 1Verfahren für Identifikation und Bewertung
  2. 2Verfahren für die Behandlung
  3. 3Dokumentation des Verfahrens (Identifikation, Bewertung)
  4. 4Dokumentation des Verfahrens (Behandlung)
  5. 5Rollen, insbesondere Risikoeigentümer
  6. 6Kriterien für Identifikation und Bewertung
  7. 7Risikoappetit
  8. 8Risikoakzeptanzkriterien
  9. 9Autorisierung durch die Leitung
  10. 10Methodische Grundlage, z. B. Risikoszenarien

Identifikation 11–17

  1. 11Untersuchungsobjekte dokumentieren
  2. 12Vorhandene und geplante Maßnahmen berücksichtigen
  3. 13Ebene Geschäftsprozess, ergänzend kritische Assets
  4. 14Betroffene Schutzziele zuordnen
  5. 15Mindestangaben im Risikoregister
  6. 16Risikoeigentümer zuweisen
  7. 17Elementare Gefährdungen bei dauerhaft offener SOLLTE-Anforderung

Bewertung 18–22

  1. 18Eintrittshäufigkeit für einen festgelegten Zeitraum
  2. 19Schadensauswirkung begründet
  3. 20Risikoniveau aus beiden
  4. 21Priorisierung
  5. 22Abgleich mit den Akzeptanzkriterien

Behandlung 23–31

  1. 23Option: reduzieren, vermeiden, transferieren, akzeptieren
  2. 24Maßnahmen zur Reduktion
  3. 25Zuordnung Maßnahme zu Risiko
  4. 26Bewerten und behandeln, bis die Kriterien erfüllt sind
  5. 27Ausnahmegenehmigung durch die Leitung
  6. 28Befristung temporärer Akzeptanz
  7. 29Akzeptierte Risiken dokumentieren
  8. 30Restrisiken durch die Leitung autorisieren
  9. 31Umsetzungsplanung durch Risikoeigentümer freigeben

Phasenübergreifend 32–35

  1. 32Hoher Schutzbedarf löst Risikobetrachtung aus
  2. 33Nicht hinreichend abgedeckte Assets
  3. 34Dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderung
  4. 35Überprüfung mindestens jährlich und bei wesentlichen Änderungen
Bei normalem Schutzbedarf ist keine eigene Risikobetrachtung nötig: Dem Anwenderkatalog liegt eine allgemeine Risikobetrachtung des BSI zugrunde, deren Gefährdungen in den Metadaten jeder Anforderung stehen (Kapitel 2.11, Anhang 4). Die Kurztitel sind gekürzt; maßgeblich ist der Wortlaut im Standard.

Wie wir die Mindestkriterien auslegen.

Auslöser erkennenMindestkriterien 32 bis 34
Veröffentlicht

Hoher Schutzbedarf, nicht hinreichend abgedeckte Assets und dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen verlangen eine Risikobetrachtung.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Die Anwendung weist auf hohen Schutzbedarf ohne Risikobetrachtung hin und macht aus dauerhaften SOLLTE-Lücken Risikokandidaten. Ob daraus ein Risiko wird, entscheiden die Verantwortlichen.

Restrisiken autorisierenMindestkriterien 8, 22 und 30
Veröffentlicht

Jedes Risiko wird mit den Akzeptanzkriterien abgeglichen; Restrisiken autorisiert die Leitung.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Die Leitung legt für jede Zelle der Risikomatrix fest, ob ein Restrisiko vorab akzeptiert, einzeln entschieden oder abgelehnt wird. Die Freigabe der Matrix als Autorisierung zu werten, ist unsere Auslegung.

Ausnahmen befristenMindestkriterien 27 und 28
Veröffentlicht

Ein Risiko außerhalb der Akzeptanzkriterien, das nicht weiter behandelt wird, autorisiert die Leitung; temporäre Akzeptanz ist zu befristen.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Eine Ausnahme braucht Begründung und kompensierende Maßnahmen und gilt höchstens ein Jahr. Bei einer nicht erfüllten MUSS-Anforderung lässt die Anwendung keine Ausnahme zu.

Standard, Katalog, OSCAL und Software.

Vier Dinge, die oft in einen Topf geworfen werden.

BSI-Standard 300-1Version 1.0
Veröffentlicht

Beschreibt Methodik, Prozessschritte, Entscheidungen und die Mindestkriterien der Risikobetrachtung. Er enthält keine Liste konkreter Sicherheitsanforderungen.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Wir bilden daraus Abläufe, Zustände und Freigaben und nennen Kapitel oder Mindestkriterium dort, wo eine Entscheidung ansteht.

AnwenderkatalogStand-der-Technik-Bibliothek
Veröffentlicht

Enthält die Anforderungen, gegliedert in Praktiken der Kategorien Methodik, Technisch und Organisatorisch (Kapitel 3), mit Modalverb, Zielobjektkategorie, Parametern und Gefährdungen.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Wir lesen den Katalog mit Version, Herkunft und Prüfsumme ein; ein neuer Stand wird bewusst übernommen, nach einem Vergleich der neuen, geänderten und entfallenen Anforderungen. Wie eine Anforderung aufgebaut ist, zeigt die Seite zum Anwenderkatalog.

OSCALNIST
Veröffentlicht

Das offene Datenformat, in dem das BSI Katalog und Profile veröffentlicht. Es beschreibt auch Umsetzung und Prüfung.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

Blaupausen führen wir als OSCAL-Profile; ausgegeben werden unter anderem System Security Plan, Assessment Plan und Results sowie POA&M. Mehr auf der Seite OSCAL erklärt.

WerkzeugAnhang 2
Veröffentlicht

Die Form der Dokumentation ist frei wählbar: Tabelle, Prozessverzeichnis, Wiki oder ISMS-Werkzeug. Der Standard verlangt kein Produkt.

Auslegung in BlueProceedings ISMS

BlueProceedings ISMS unterstützt die Vorbereitung und behauptet weder Konformität noch Zertifizierung. Worauf es bei der Auswahl ankommt, steht auf der Seite Grundschutz++-Software.

Weiterlesen nach Thema.

Grundschutz++ im Überblick

Was sich gegenüber dem IT-Grundschutz ändert und welche Begriffe überall vorkommen: Überblick.

Den ersten Durchlauf planen

Zehn Schritte vom Auftrag der Leitung bis zur ersten Überwachung: Grundschutz++ umsetzen.

Prozessschritt 1 in der Anwendung

Alle elf Teilschritte mit Bildern aus der Pre-Alpha: Erhebung und Planung.

Risiken nach Anhang 3

Vom Risikokandidaten bis zur Wiedervorlage: Risikomanagement.

Umstieg und Termine

Vom IT-Grundschutz zu Grundschutz++ und der Zeitplan bis 2031.

NIS2

Was das BSI-Gesetz verlangt und wie Grundschutz++ dazu steht: NIS2 und ISMS.

Häufige Fragen zum BSI-Standard 300-1.

Was ist der BSI-Standard 300-1?

Der BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“ beschreibt, wie eine Institution ein ISMS nach Grundschutz++ in fünf Prozessschritten aufbaut, betreibt und verbessert. Die konkreten Anforderungen stehen nicht im Standard, sondern im maschinenlesbaren Anwenderkatalog des BSI.

Seit wann gibt es den BSI-Standard 300-1?

Version 1.0 trägt in der Änderungshistorie das Datum 20.10.2026 und wurde am 27.10.2026 auf der it-sa in Nürnberg vorgestellt. Sie richtet sich zunächst an Early Adopters.

Ist bei normalem Schutzbedarf eine eigene Risikobetrachtung nötig?

Nein. Dem Anwenderkatalog liegt eine allgemeine Risikobetrachtung des BSI zugrunde. Eine explizite Risikobetrachtung ist bei hohem Schutzbedarf, bei nicht hinreichend abgedeckten Assets und bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen nötig (Kapitel 2.11, Anhang 3, Kriterien 32 bis 34).

Was regeln die Mindestkriterien in Anhang 3?

Sie legen 35 verbindliche Kriterien für Initiierung, Identifikation, Bewertung und Behandlung von Risiken fest, etwa Risikoappetit, Mindestangaben im Risikoregister, die Autorisierung von Restrisiken durch die Leitung und die mindestens jährliche Überprüfung. Das Verfahren selbst ist frei wählbar.

Was gilt, wenn eine MUSS-Anforderung nicht erfüllt ist?

Dann sind Maßnahmen zu ihrer Erfüllung festzulegen. Eine Ausnahmegenehmigung oder Risikoakzeptanz ist nicht möglich, und eine Risikobetrachtung ersetzt die Erfüllung nicht (Kapitel 4.1.2).

Braucht man für den BSI-Standard 300-1 eine Software?

Nein. Der Standard lässt die Form der Dokumentation offen. Eine Software hilft vor allem beim Einlesen des Katalogs, bei der Vererbung über Zielobjektkategorien und dabei, Entscheidungen, Fristen und Nachweise zusammenzuhalten.

Kann man auf Basis des BSI-Standards 300-1 zertifiziert werden?

Laut Meilensteinplan des BSI können ab dem 01.01.2027 Anträge auf eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von Grundschutz++ gestellt werden. Ob eine Institution zertifiziert wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Vom Standard in die Arbeit.

Wie die Pre-Alpha Prozessschritt 1 umsetzt, zeigt die Seite Erhebung und Planung. Den Ablauf für den ersten Durchlauf beschreibt Grundschutz++ umsetzen.